Begründung des Vorhabens
Die geplante Hundefreilauffläche befindet sich auf einer im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sonderbaufläche Freizeit dargestellten Fläche. Die vorgesehene Nutzung ist eine typische, freizeitorientierte Nutzung und entspricht damit unmittelbar der durch den FNP vorgegebenen Entwicklungsabsicht der Gemeinde.
Das Vorhabengrundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Die Hundefreilauffläche ist kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, ist jedoch nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist:
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen
- Das Grundstück liegt außerhalb von Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten.
- Die bestehende landwirtschaftliche Nutzung bleibt vollständig erhalten und wird durch die geplante Anlage nicht beeinträchtigt.
- Das Landschaftsbild wird durch die Errichtung eines schlichten Maschendraht- oder Wildschutzzauns nicht wesentlich verändert.
- Unzumutbare Lärmimmissionen sind nicht zu erwarten, da der Campingplatz und der Tennisplatz als unmittelbarer Nachbar bereits freizeitorientierte Nutzungen und damit typische Geräusche zulässt.
Erschließung gesichert
- Die Zuwegung ist über vorhandene Wege gewährleistet.
- Ein bereits vorhandener Parkplatz sorgt für eine ordnungsgemäße Besucherabwicklung.
- Eine technische Erschließung (Wasser/Abwasser) ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
Vereinbarkeit mit dem FNP
Der FNP stellt den Bereich ausdrücklich als Sonderbaufläche Freizeit dar. Die geplante Hundefreilauffläche ist eine klassische Freizeitnutzung und fügt sich damit vollständig in den beabsichtigten Entwicklungsrahmen ein.
Weitere Hinweise
Zaun / bauliche Anlage
- Höhe: 1,20 m – 1,80 m, empfohlen: 1,50 m
- Material: Maschendraht / Knotengeflecht / Wildschutzzaun
Lärm / Immissionen
Hundefreilaufflächen gelten nicht als besonders lärmintensiv, wenn:
- keine nächtliche Nutzung zugelassen ist (vorgesehene Öffnungszeit: 08.00 - 20.00 Uhr)
- die Fläche im Freizeitumfeld liegt (Fläche liegt zwischen Campingplatz und Tennisplatz)
Nutzerzahl
- es wird von einer leichten Freizeitnutzung ausgegangen
- es wird ein zeitlich und mengenmäßig geringes Besucheraufkommen erwartet
Sonstiges
- es sind keine Abstandsflächen erforderlich (Zaun ist keine bauliche Anlage mit Aufenthaltsräumen)
- es findet keine Flächenversiegelung statt
- die landwirtschaftliche Nutzung bleibt erhalten