der Verein
 

Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins DogRun Freudenberg e.V. hat am xx.xx.2025 auf Grundlage des § 3 Abs. 6 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Die Beitragsordnung kann gem. § 3 Abs. 6 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt.

§ 2 Beitragsverpflichtung

  1. Die Mitglieder des Vereins DogRun Freudenberg e.V. sind nach § 3 Abs. 6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt 36,00 EUR/Jahr.
  2. Der Beitrag ist zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
  3. Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds im laufenden Geschäftsjahr bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt.
  4. Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
  5. Die Mitgliedsbeiträge werden im Fälligkeitsmonat mittels SEPA Lastschriftmandat eingezogen.
  6. Scheitert der Beitragseinzug erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine weitere letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten in Höhe von 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. § 4 Abs. 3 der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.